Wowereit und das Amtsgeheimnis
Behörden müssen Journalisten Auskünfte erteilen. Wirklich?
Einen für die Anwesenden sehr hilfreichen Lehrgang boten die Veranstaltungen „Amtsgeheimnis Ade I und II. Dabei ging es um das Auskunftsrecht für Journalisten. Neben Prof. Udo Branahl von der TU Dortmund gaben auch Dr. Manfred Redelfs von Greenpeace, Sebastian Heiser von der taz und Stefan Wehrmeyer von www.FragDenStaat.de interessante Tipps, wie Journalisten an ihnen zustehende Auskünfte herankommen.
Im ersten Teil der Veranstaltung lieferte Prof. Branahl einen Überblick über die journalistischen Auskunftsansprüche. „Grundsätzlich gilt: Auskunftsansprüche gelten nur gegenüber Behörden, nicht gegenüber Privaten.“ Doch es gibt Ausnahmen. So können auch Organisationen zur Auskunft verpflichtet werden, wenn sie sich mehrheitlich (d.h. zu mindestens 51%) in staatlicher Hand befinden. „Der Träger ist entscheidend“, sagte Branahl.
Mit Zwischenfragen konnten Teilnehmer die Gelegenheit nutzen, den Medienrechtler in eigener Sache um Rat zu fragen und einige Tricks und Kniffe zu erfahren.
Das Recht auf Auskunft hat seine Grenzen, etwa bei laufenden Gerichtsverfahren. Wenn es durch die Herausgabe der Informationen erschwert, gefährdet oder verzögert werden könnte, dürfen die Behörden schweigen.
Das dürfen sie auch bei fiskalischen Interessen des Staates oder wenn die Interessen von Privatpersonen gefährdet sind. Sprich: Aus Datenschutzgründen können Auskünfte verweigert werden.
Den zweiten Teil der Veranstaltung leitete Sebastian Heiser ein, der schon zu Studienzeiten Behörden auf Auskunft verklagt hatte. Als der taz-Redakteur im Jahr 2008 eine Liste mit Sponsoren (inklusive der Höhe der Spenden) eines Festes von Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit haben wollte, musste er die Gerichte bemühen. Die Stadt lehnte Auskünfte zu den Zahlungen ab. Nach dreieinhalb Jahren bekam er den Verhandlungstermin – und bekam Recht. Denn: Die ausführende Firma „Berlin Partner Gmbh“ gehört zu mehr als 50% der öffentlichen Hand und ist somit nach dem Landespressegesetz auskunftspflichtig. Branahl ermutigte die Anwesenden, in solchen Fällen nicht locker zu lassen: „Wichtig ist, dass man solche Präzedenzentscheidungen hat, auf die sich alle Journalisten in Zukunft berufen können.“
Manfred Redelfs wartete mit einer Übersicht über die Auskunftsrechte von Journalisten auf. Hier die Wichtigsten im Überblick:
- Journalistischer Auskunftsanspruch nach den Landespressegesetzen (§4)
- Informationsfreiheitsgesetze (IFG) der Länder und seit 2006 des Bundes
- Umweltinformationsgesetz (UIG) seit 1994
- Verbraucherinformationsgesetz VIG) seit 2008
- Registerauskünfte (vor allem Handelsregister, Vereinsregister, Melderegister, Grundbuchämter)
Wichtig, so Redelfs: „Man sollte es zuerst im Guten versuchen und nicht alles sofort formalisieren.“ Oft hilft es schon, wenn Journalisten ihre Rechte kennen und sich im Kontakt mit den Behörden gut informiert und hartnäckig zeigen. Journalisten, die sich auskennen, können von den Behörden nicht so leicht abgewimmelt werden.
Zum Schluss stellte Stefan Wehrmeyer die Website „www.FragDenStaat.de“ vor, auf der Jedermann mit Hilfe von Mailvorlagen Anfragen an den Staat stellen kann. Außerdem ist www.FragDenStaat.de ein großes Archiv, das Anfragen und Antworten bewahrt.