Wem gehören Texte, Fotos und Filme?
Jetzt und sofort: Ist die fünfte Staffel von Mad Men ein Menschenrecht?
Als Medienjournalist wusste es Stefan Niggemeier schon vor der Veranstalter zum Urheberrecht, die er zu moderieren hatte: „Im Rausgehen hat man immer bei diesem Thema ein blödes, unbefriedigendes Gefühl.“ Und auch Urheberrechtsexperte Matthias Spielkamp musste die aktuelle Diskussion mit seinen Erfahrungen der vergangenen Wochen erneut zusammenfassen: „Wir reden ständig aneinander vorbei.“ Und: „Wir brauchen Diskussionen, aber nicht so, dass sich alle die Schädel einhauen.“ Man müsse endlich über Modelle reden, denn Modelle gäbe es genug.
Doch vor den Modellen stehen die Einschätzungen und auch davon gab es bei der teilweise turbulenten Diskussion um Urheber, Nutzer und Verwerter genug. Relative Einigkeit konnte noch bei der Frage zur privaten Nutzung und gegen das Abmahnunwesen erzielt werden. Unterschiedliche Auffassung aber über die Definition der private Nutzung. Wo hört das Private auf und fängt die Kommerzialisierung an. Soll Filesharing von ganzen Kinofilmen noch erlaubt sein, oder schon die Verwendung eines fremden Textes oder Clips auf der eigenen kleinen Facebook-Seite verboten werden?
Unter Berufung auf die Menschenrechtscharta berief sich Bruno Kramm von den Piraten darauf, jetzt, hier und sofort die Möglichkeit zu haben, „Mad Men“ zu sehen. Vehemter Widerspruch von Ulrich Wickert: „Ich habe kein Menschenrecht auf die fünfte Staffel von Mad Men, obwohl ich die Serie auch sehr gerne sehe.“ Hier ginge es eindeutig um Kommerzialisierung und das sei „kein Internetproblem. Das ist eine grundsätzliche Frage des Kapitalismus.“ Applaus nicht nur im Plenum, sondern auch bei Benno Stieber von den Freischreibern: „Mich beklaut kein Leser, sondern die Verleger sind es mit ihren Buyout-Verträgen.“ Spielkamp ergänzt: „Hier soll von der Verwertungsindustrie ein Keil zwischen Urheber und Nutzer getrieben werden.“ Den großen Bogen von Verwertungsindustrie zu den Verwertungsgesellschaften, speziell der GEMA, zog dann auch schwungvoll Bruno Kramm und forderte eine „transparente Kontrolle der Verwertungsschlüssel.“ Gleiches gelte, so Freischreiber-Vorsitzender Stieber, auch für die VG-Wort, in der „ein größerer Teil für die Verwerter“ als für die Urheber ausgeschüttet würde.
Von hier bis zum bedingungslosen Grundeinkommen war es dann kein weiter Schritt mehr und am Ende gingen alle „mit einem blöden und unbefriedigendem Gefühl“ aus der Diskussion.